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Mandatsbedingungen

Vollmacht

Wenn Sie ab unserer Homepage Informationen beziehen oder uns ein e-mail schicken, begründet dies kein Mandatsverhältnis.
Das Mandatsverhältnis untersteht den Bestimmungen des Auftragsrechts und beginnt durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung.
Zur Vertretung vor Gerichten oder Behörden müssen Sie eine schriftliche Vollmacht unterzeichnen. Das entsprechende Formular des Bernischen Anwaltsverbandes ist bei uns erhältlich.


Honorar

Für die beratende Tätigkeit als Anwalt bemisst sich das Honorar in der Regel nach dem Zeitaufwand und den tatsächlichen Auslagen. Dabei hängen die Stundenansätze von verschiedenen Faktoren ab (Komplexität, Dringlichkeit, etc.).
In streitigen Angelegenheiten richten sich das Honorar und die Auslagen nach dem Dekret des Grossen Rates des Kantons Bern über die Anwaltsgebühren.